AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Avanta Textilproduktion und Handel GmbH
Ringbahnstr. 13
12099 Berlin
info@stickerei-avanta.de

1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge, Angebote, Kostenvoranschläge, Lieferungen und Leistungen, auch mündliche Absprachen der Firma Avanta Textilproduktion und Handel GmbH (in den folgenden Paragraphen auch als Firma Avanta oder Auftragnehmer genannt ) mit dem Auftraggeber.

Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende Bestimmungen des Käufers, insbesondere abweichende Einkaufsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt ist. Mit Bestellung erkennt der Auftraggeber unsere AGB an.

2 Vertragsschluss

(1) Sämtliche Angebote der Firma Avanta sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Sie erlangen Verbindlichkeit entweder durch die Lieferung oder durch die Bestätigung des Auftrags.

(3) Mündliche, fernmündliche und telegraphische Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden.

(4) Mitteilungen

(a) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

(b) Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren. In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mailadresse, den Zeitpunkt der Absendung sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich des Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

(5) Musterteile

Stickmusteranfertigungen sind kostenpflichtig. Das Erstellen eines Musters in ein Textil ist bis zur Serienfertigung der größte Arbeitsaufwand und ist zu keiner Zeit kostenlos. Stickmuster (auch Anstickmuster genannt) sind nicht mit den Setupkosten für die Stickdatei zu verwechseln. Ein Stickmuster kostet pro Position mind. 15,00 € Netto je nach Größe und Aufwand abgesehen von den Setupkosten für die Stickdatei. Im Auftragsfall können Sie diese mit der gesamten Ware besticken lassen oder erhalten das Muster zu einem Sonderpreis oder die Stickmusteranfertigung kann verrechnet werden.

Änderungen sind ebenso schriftlich zu tätigen und können zu Mehrkosten führen.

(6) Näh–Service

Es können Auftrenn- oder Näharbeiten bei Textilveredlung anfallen wie z. B. Brusttaschen, Futter oder Embleme zum Annähen. Diese übernehmen wir natürlich gerne, jedoch fallen hierbei neue Arbeitsschritte an, die von anderen Mitarbeitern durchgeführt werden. Dieser Aufwand wird auf der Rechnung hinterher mit aufgeführt und kann nicht kostenlos durchgeführt werden.

3 Zahlung

(1) Die Preise in unseren Angeboten gelten ab Betriebssitz der Firma Avanta ohne Verpackung. In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuererhöhung nach Erscheinen des Angebots erfolgen, ist die Firma Avanta zur Berechnung der erhöhten Mehrwertsteuer berechtigt.

Angegebene Frachtkosten gelten jeweils nur für Lieferungen innerhalb Deutschlands. Wir übernehmen für die Aktualität der veröffentlichten Preise keine Haftung. Preisänderung oder Produktaktualisierung ohne Vorankündigung behalten wir uns vor.

Wir behalten uns außerdem das Recht vor, eine Bonitätsprüfung über Schufa oder einer anderen Auskunftsdatei vorzunehmen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren Geschäften.

Der Auftrag ist prinzipiell bei Übergabe vollständig in bar zu begleichen. Bei Neukunden ist eine Vorkasse bzw. Anzahlung üblich. Sonstiges ist vorher schriftlich zu vereinbaren und ist nicht selbstverständlich.

Wenn Sie Textilien/Waren bei uns bestellen, müssen diese komplett im Voraus bezahlt werden, da wir bei unseren Vorlieferanten auch in Vorkasse gehen müssen. Sollte eine Barzahlung vor Ort nicht möglich sein, kann der Betrag auch per EC Karte oder auf einer unserer Konten überwiesen werden.

(2) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 15 % pro Jahr sowie Mahngebühren in Höhe von Euro 5,00 – 10,00 € pro Mahnung anzusetzen und zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Erfolgt auch nach Mahnung die Bezahlung nicht innerhalb der darin gesetzten Frist, werden sofort alle offenen Rechnungen des Kunden zur umgehenden Zahlung fällig. Die Forderungen können sodann an ein Inkassounternehmen zum Inkasso oder an einen Rechtsanwalt zur Titulierung übergeben werden. Die dadurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wir behalten uns Anpassungen bei Preiserhöhungen durch unsere Lieferanten vor. Unsere Angebote sind unverbindlich. Abweichungen (z. B. in der Farbe) in unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich und teilweise technisch bedingt. Naturprodukte, wie z. B. Lederartikel können von uns farblich nicht beeinflusst werden, d.h., Farbabweichungen sind unausweichlich. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle früheren Preislisten ihre Gültigkeit.

4 Lieferung und Versand

(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind und das Korrekturmuster freigegeben ist. Ebenso hat der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.

(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie Betriebsstörung, Streik, Beschlagnahme, Verzug eines Vorlieferanten, Verzögerungen durch Speditionen oder Zoll, sonstige unvorhersehbare Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen. Sollte der Auftraggeber den Auftrag wegen eines der genannten Umstände stornieren, ist dieser trotzdem verpflichtet die Auftragssumme zu 100% zu zahlen, da der Auftragnehmer nichts dafür kann.

(3) Bei einem extrem zeitempfindlichem Auftrag deren Verzögerung zu Folgeschäden führen kann, hat sich der Kunde zur Versicherung derartiger Risiken an seinen eigenen Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler zu wenden, da die Avanta hierfür keine Haftung übernimmt. Eine derartige Auftragsversicherung wird von der Avanta nicht bereitgestellt oder veranlasst.

Auftraggeber kann in keinem Fall einen Verzögerungsschaden oder Werbeschaden geltend machen.

Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei.

(4) Schadenersatzansprüche, Rücktritt oder Stornierung des Vertrags wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung oder Nichterfüllung auf ein Verschulden der Firma Avanta zurückzuführen ist und der Auftraggeber uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

Sollte es zum Lieferverzug kommen, ist uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die 4 Wochen nicht unterschreiten soll. Fixtermine werden von uns nicht anerkannt.

(5) Wenn Auftraggeber Lieferverzögerungen verschuldet ist Auftrag nicht stornierbar. Auftraggeber Haftet für Lieferkette bei Stellung von Daten und Waren bei Lohnarbeiten.

(6) Für Bestellungen, die der Kunde nach Auftragsbestätigung storniert, werden von der gesamten Auftragssumme mind. 30 – 50 % als Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Ein Rücktritt vom Vertag ist nach Auftragsbestätigung oder Freigabe nicht möglich. Da Kapazitäten dafür bereit gestellt wurden. In manchen Fällen stornieren wir Aufträge oder nehmen diese nicht an, um andere Projekte zu realisieren.

(7) Bei Lieferung stellen wir alle Waren mit einem Paketdienstleister zu.

(8) Mit Übergabe der Waren an das Lieferunternehmen oder den Auftraggeber direkt hat die Firma Avanta ihre Leistungspflicht erbracht und die Gefahr geht auf den Auftraggeber über.

(9) Für jede Bestellung berechnen wir einen pauschalen Versand- und Verpackungskostenanteil in Höhe von mind. 7,00 € Netto pro Paket je nach Größe und Gewicht. Lieferungen in das Ausland sowie auf die inländischen Inseln und Express-Lieferungen werden gesondert berechnet. Nachnahmegebühren des jeweiligen Paketdienstes gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen Eigentum der Firma Avanta.

(2) Ist der Auftraggeber Händler, ist er berechtigt, die Waren der Firma Avanta ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma Avanta ab.

(3) Soweit die von der Firma Avanta gelieferten Waren verarbeitet werden, wird uns an der neuen Sache ein Eigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung eingeräumt.

6 Rückgaberecht

(1) Artikel, die für den Auftraggeber speziell mit individuellen Schriften und Logos veredelt wurden, sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.

(2) Die Rücksendung muss ausreichend frankiert werden. Eine Annahme ist sonst nicht möglich. Das Porto wird bei berechtigter Rücksendung erstattet.

7 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Bestimmungen mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

(2) Die Firma Avanta übernimmt keine Gewährleistung für geringfügige Abweichung der Qualität, Breite, Farbe, Ausrüstung und Design der gelieferten Ware von unseren Beschreibungen und Mustern.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltene Ware sofort auf offensichtliche Fehler bezüglich Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferung und Mengenabweichungen usw. zu überprüfen. Stellt er offensichtliche Fehler fest, so hat er das unverzüglich gegenüber der Firma Avanta schriftlich mitzuteilen. Auftraggeber hat dafür maximal 5 Werktage Zeit. Unterlässt er dies, so kann er später gegenüber der Firma Avanta keine Gewährleistungsansprüche wegen des Fehlers geltend machen. Der Auftraggeber darf die Produkte der Avanta bis Klärung des Falls nicht benutzen oder waschen.

(4) Die Firma Avanta haftet nicht für Fehler, deren Auftreten durch den Auftraggeber verursacht wird. Für Fehler, die durch eine Behandlung der Textilien entgegen dem Innenetikett der Textilien angebrachten Pflegehinweisen entstehen, haftet die Firma Avanta genauso wenig wie für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen. Wir weisen darauf hin, dass ggf. eine in den Wasch-Pflegeanleitungen der Artikel angegebene höhere Waschtemperatur als 40° C durch eine Bedruckung außer Kraft gesetzt wird. Für veredelte Textilien gelten neue Pflegehinweise, diese stehen öffentlich auf unserer Website unter www.stickerei-avanta.de/infos/downloads bereit. Sie benötigen dafür lediglich einen .PDF Reader der auch Kostenlos über das Internet zu bekommen ist.

(5) Der Kunde kann wegen begründeter Mängel erst dann eine Herabsetzung der Vergütung oder wahlweise Rückabwicklung des mit uns geschlossenen Vertrages verlangen, wenn die von uns wahlweise getätigte Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung setzt voraus, dass der Kunde das fällige Entgelt abzüglich des Wertes der mangelhaften Lieferung oder Leistung zahlt, es sei denn, die mangelhafte Lieferung oder Leistung ist für ihn wertlos. Unsere Haftung ist in jedem Falle begrenzt und beschränkt auf den Einkaufspreis bzw. auf den Werklohn, der uns bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vertrages zustünde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns.

Wir sind bestrebt, von Ihnen vorgelegte Farben und Raster so nah als möglich zu erreichen, müssen aber wie für die Textilveredelung allgemein üblich, Toleranzen vorbehalten.

(6)Auftraggeber der die Waren für Lohnarbeit anliefert, sollten 5% Produktionsausfall und Toleranz einplanen. Ihnen steht es frei 5% mehr Textilien von vornerein mit zu liefern. Ist eine genaue Stückzahl erforderlich, muss Auftraggeber die 5% zusätzliche Stückzahl gesondert gekennzeichnet dem Auftrag beilegen. Im Falle von Ausfällen Haftet der Auftragnehmer für diese nicht oder muss diese nicht ersetzen. Auftragnehmer kann von Fall zu Fall entscheiden ob er die Leistungen an dem Ausfall mit berechnet oder nicht. Sollte sich der Ausfall auf unter 25 Teilen beschränken, kann Auftragnehmer die Nachproduktion wegen Mindermenge ablehnen, mit der Begründung: Der Auftraggeber hätte vorher die 5% bereitstellen / mit bestellen können und die Einrichtung ist zu Aufwendig oder steht nicht im Verhältnis zu Preis / Leistung. Für daraus entstehenden Lieferverzug kann Auftraggeber dem Auftragnehmer auch keinen Schaden geltend machen.

(7) Farbbezeichnungen, Größenangaben & Waschverhalten

Farbbezeichnungen und Größenangaben wie sie im Webshop oder Katalog erscheinen, unterliegen keinerlei Normen. Dies bedeutet konkret zum Beispiel, dass ein T-Shirt in Größe XL von Hersteller A völlig andere Abmessungen haben kann als ein T-Shirt in Größe XL von Hersteller B. Selbst innerhalb einer Marke können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig unterschiedliche Abmessungen haben. Insbesondere bei sog. Slim-Fit/Body-Fit-Shirts müssen die Größenläufe nicht mit den Unisex-Artikeln der gleichen Marke übereinstimmen. Ähnliches gilt für Damen- und Herrenshirts des gleichen Herstellers. Es ist selbstverständlich, dass Damenshirts anders geschnitten sind als die entsprechenden Herrenshirts, obwohl die Größenangabe völlig identisch ist. Die Größe der Waren kann von der Produktbeschreibung, unseren Angeboten oder den Maßtabellen Abweichung von bis zu 5% haben, das ist international üblich. Mit Ihrer Auftragsbestätigung, Freigabe oder Zahlung erklären Sie sich damit einverstanden. Dies stellt bis dahin keinen Reklamationsgrund dar. Die Farbbezeichnungen sind häufig schon vom Namen her nicht wirklich aussagekräftig. Aber selbst bei Farbbezeichnungen von denen die meisten Verbraucher eine Vorstellung haben kommt es oft zu Abweichungen. Royal blau oder Apfelgrün stellen sich verschiedene Menschen unterschiedlich vor. Es gibt keine verbindliche Farbnormen. So kommt es vor, dass dieselbe Farbbezeichnung bei unterschiedlichen Marken oder auch unterschiedlichen Artikeln einer Marke völlig anders aussehen können. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten Farbbalken lösen. Jeder abgedruckte Farbbalken im Katalog erscheint unter verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung zu 100% im Papierdruck darzustellen ist nahezu unmöglich. Bevor Sie eine größere Menge Textilien bestellen oder gar bedrucken / besticken, sollten Sie sich gegebenenfalls ein Muster zur Ansicht bestellen. Reklamationen aufgrund von subjektiven Größen- oder Farbvorstellungen können nicht anerkannt werden. Eindringlich weisen wir darauf hin, dass jeder Textilartikel aus Baumwolle bzw. Baumwoll- Mischgewebe vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der (zwar völlig unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann es bei sofortigen ungewaschenen Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiß und den Rückständen kommen. Diese dadurch entstehenden Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen. Daraus resultierende Beanstandungen bzw. Reklamationen sind daher ausgeschlossen.

8 Haftung

(1) Die Firma Avanta haftet für Vorsatz und grobe Nachlässigkeit seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.

(2) Die erweiterte Haftung nach § 287 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Bei angelieferter oder zur Verfügung gestellter Ware erfolgt die Veredelung etc. auf Gefahr des Auftraggebers. Die Eignung zum bedrucken oder besticken der uns gestellten Waren wird von uns nicht garantiert. Vom Auftraggeber angelieferte Waren wird keine Haftung übernommen z.B. vor  Beschädigungen oder Verschmutzung während des Druckens, dem lagern oder des Verlusts, sofern nicht mit Vorsatz oder grob Fahrlässigkeit verursacht. Haftungsansprüche, die sich dadurch ergeben können, dass Druckstellen durch Spannrahmen, Löcher im Textil durch Nadelbrüche, Stickbildversatz durch Fehlsteuerungen der Maschinen oder Qualität und Haltbarkeit beim Textildruck entstehen, werden nicht anerkannt. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber freiwillig aus Kulanz entgegenkommen. Die Höhe des Entgegenkommens obliegt nur der Geschäftsführung und muss vorher geprüft werden.

 

9 Setupkosten für Grafiken oder Stickdatei

Vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen, Vorgaben oder Datensätze etc. werden vom Auftragnehmer nicht auf inhaltliche Richtigkeit, Zweckmäßigkeit oder ähnliches geprüft. Farbcodes können nicht automatisch ausgelesen werden, sondern müssen vom Auftraggeber vor Bestellung ausdrücklich angegeben werden.

Die Stickprogramme, die für die vom Auftraggeber gewünschte Stickerei angefertigt werden, sind als Umsetzung eines Logos in Stiche unsere geistige Leistung und können nur dadurch geschützt werden, dass diese Daten nicht herausgegeben werden. Die anteiligen Kosten für den Auftraggeber werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf Herausgabe der Daten. Diese verbleiben zur weiteren Verwendung ausschließlich bei der Firma Avanta.

10 Datenschutz

Die Firma Avanta erhebt vom Auftraggeber ohne dessen Zustimmung nur die Daten, die für die Ausführung der Bestellung und Vertragsabwicklung notwendig sind. Wir verpflichten uns, diese Daten nicht an Dritte weiterzuleiten sowie diese mit zumutbaren technischen und mechanischen Einrichtungen gegen den Zugriff Dritter zu schützen.

11 Urheberrechte

Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verwendbarkeit der bei uns in Auftrag gegebenen Motive allein. Sofern der Auftraggeber die Firma Avanta mit der Herstellung individualisierter Produkte beauftragt und ihr hierzu Motive oder Vorlagen zur Verfügung stellt, versichert der Auftraggeber, dass die zur Verfügung gestellten Motive und Vorlagen frei von Rechten Dritter sind.

Der Auftraggeber stellt die Firma Avanta von allen Ansprüchen, insbesondere aus der Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung oder Verbreitung der eingereichten Motive oder Vorlagen, die Dritte gegen sie geltend machen, frei. Insoweit ist die Firma Avanta berechtigt, auch den Schaden, der ihr durch die notwenige Rechtsverteidigung gegenüber Ansprüchen Dritter entsteht, gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

Für die uns zugesandten Logos/Motive trägt allein der Kunde die Verantwortung. Es obliegt nicht unserem Unternehmen, zu überprüfen, ob es sich ggf. um ein geschütztes Logo handelt und dadurch Urheberrechte verletzt werden.

Die Firma Avanta ist berechtigt, den an den Kunden gelieferten Artikel bzw. die Werbeaufschrift für werbliche Zwecke abzubilden z.B. Website, Flyer, Soziale Netzwerke. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung werden die Daten der Kunden und Lieferanten gespeichert und verarbeitet. Diese Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben.

12 Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers ist Berlin.

13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Bedingungen nicht. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. Änderungen und Neuerungen Vorbehalten.

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